Verein – Mitgliedschaft

Verein – Mitgliedschaft

Mitgliedschaft / Aufnahme – jede geschäftsfähige, natürliche oder juristische Person kann Mitglied werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.

Eintritt / Dauer – der Eintritt kann jederzeit im Laufe des Jahres erfolgen. Die Mitgliedschaft wird zunächst für die Dauer eines Geschäftsjahres erworben. Sie verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.

 

Arten der Mitgliedschaft – OM / FM / EM

OM – Ordentliches Mitglied
Ein Ordentliches Mitglied wird automatisch zur Mitgliederversammlung eingeladen und ist stimmberechtigt im Sinne des Vereinsgesetzes.

FM – Fördermitglied
Ein Fördermitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Ordentliches Mitglied mit der Ausnahme, dass es nicht zu Mitgliederversammlungen eingeladen wird und auch nicht stimmberechtigt ist. Födermitglieder können auf Anfrage jederzeit als Gast (Zuhörer) an Mitgliederversammlungen teilnehmen.

EM – Ehrenmitglied
Ein Ehrenmitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Ordentliches Mitglied. Beitragszahlungen von Ehrenmitgliedern sind freiwillige Leistungen. Zu Ehrenmitgliedern werden nur solche Personen ernannt, die sich um die satzungsgemäßen Ziele innerhalb oder außerhalb des Vereins besonders verdient gemacht haben. Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

Mitgliedschaft – Beiträge

ab 06.- € im Monat – ordentliches Mitglied
ab 03.- € im Monat – förderndes Mitglied

Mitgliedschaft – Antrag 

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